Der EU Data Act gilt seit dem 12. September 2025. Der Teil mit der größten praktischen Wirkung kommt aber erst: Ab dem 12. Januar 2027 sind Wechselentgelte für Cloud-Dienste vollständig verboten, einschließlich der Gebühren für den Datenabzug.
Was genau wegfällt
Bis zum 12. Januar 2027 gilt eine Zwischenstufe: Anbieter dürfen Wechselgebühren verlangen, aber höchstens in Höhe der tatsächlich entstandenen direkten Kosten. Danach ist Schluss. Wichtig ist die Abgrenzung, die oft untergeht: Es geht um Gebühren beim Anbieterwechsel, nicht um den laufenden Datenverkehr. Wer täglich große Datenmengen an seine Nutzer ausliefert, zahlt dafür weiterhin.
Warum das mehr ist als eine Kostenfrage
Die Austrittskosten waren jahrelang das stärkste Argument gegen einen Wechsel, und damit das stärkste Argument des Anbieters in jeder Preisverhandlung. Fällt diese Schranke, verändert sich die Gesprächslage: Eine Preiserhöhung lässt sich glaubhaft mit einem Wechsel beantworten. Genau deshalb ist der Termin auch für Unternehmen relevant, die gar nicht wechseln wollen.
Der Haken liegt in der Architektur, nicht im Vertrag
Das Gesetz beseitigt die finanzielle Hürde. Die technische bleibt. Wer proprietäre Datenbankdienste, anbieterspezifische Warteschlangen und proprietäre Funktionslaufzeiten quer durch die Anwendung verwendet, kann auch ohne Wechselgebühr nicht wechseln, der Aufwand steckt dann im Umbau. Wir halten deshalb den austauschbaren Kern bewusst groß: Postgres statt eines exklusiven Datenbankdienstes, Container statt anbieterspezifischer Laufzeiten, Konfiguration statt Konsolenklicks.
Was Sie bis dahin tun können
Erstens: In den bestehenden Verträgen nachsehen, welche Wechsel- und Abzugsklauseln drinstehen, viele werden zum Stichtag unwirksam, ohne dass jemand den Vertrag anfasst. Zweitens: Einmal ehrlich durchspielen, wie ein Umzug technisch abliefe. Wenn niemand die Frage beantworten kann, ist die Abhängigkeit größer als gedacht, und das ist unabhängig vom Gesetz ein Risiko.
Quellen: Europäische Kommission: Data Act explained; Kemp IT Law: The End of Switching Charges; Travers Smith zu Cloud-Verträgen.
Konstantin Klassen


