Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Eine Analyse von 2.446 deutschen Online-Shops fand Ende 2024 genau 28, die die Anforderungen vollständig erfüllten, rund ein Prozent. Ein Jahr später ist die Marktüberwachung aktiv, und die Lage hat sich nicht grundlegend gedreht.

Woran es scheitert, ist meistens banal

Eine Untersuchung von 1.000 Unternehmenswebsites aus dem Juni 2025 kam zu dem Ergebnis, dass 74,6 Prozent am gleichen Grundkriterium scheitern: zu geringe Farbkontraste. Das ist kein Architekturproblem, sondern eine Designentscheidung, die sich in Stunden korrigieren lässt. Direkt danach folgen fehlende Alternativtexte, nicht per Tastatur bedienbare Bedienelemente und Formulare ohne verknüpfte Beschriftungen.

Wer betroffen ist, und wer nicht

Das Gesetz greift bei Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher. Reines B2B ist ausgenommen, ebenso Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz, wobei diese Ausnahme nur für Dienstleistungen gilt, nicht für Produkte. Wer beides bedient, sollte genau hinsehen, statt sich auf die Ausnahme zu verlassen.

Zwei Wege, wie es teuer wird

Der eine ist die Marktüberwachungsstelle der Länder, die seit September 2025 arbeitet. Bußgelder sind gestaffelt: bis 10.000 Euro bei Verstößen gegen Informationspflichten, bis 100.000 Euro bei schweren Verstößen. Im äußersten Fall droht die Untersagung der Dienstleistung.

Der zweite Weg ist der unangenehmere: Viele Vorschriften des BFSG lassen sich als Marktverhaltensregeln nach § 3a UWG lesen. Dann sind Verstöße wettbewerbswidrig und können von Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden, ohne dass eine Behörde tätig werden muss.

Was das technisch bedeutet

Maßstab ist die EN 301 549, die im Kern auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Der größte Teil davon ist beim Neubau fast kostenlos und beim Nachrüsten teuer: semantisches Markup, sichtbare Fokuszustände, ausreichende Kontraste, bedienbare Formulare. Wir prüfen das inzwischen bei jedem Projekt automatisiert in der Auslieferungsstrecke, nicht aus Pflichtbewusstsein, sondern weil ein Fehler, der beim Bauen auffällt, ein Zehntel dessen kostet, was er nach dem Go-Live kostet.

Quellen: e-recht24 zur Barrierefreiheit im Online-Shop; Bundesfachstelle Barrierefreiheit; BFSG-Checkliste 2026.